Impressum & AGB
Smaragd Medien GmbH
Inhaber: Alexander, Veith
Bayerwaldstr. 9
D-81737 München
Kontaktaufnahme:
E-Mail: hellothere@smaragdmedia.tv
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE-179121604
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Smaragd Medien GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Smaragd Medien GmbH (nachfolgend "Smaragd Medien" genannt) und ihren Kunden ("Auftraggeber"). Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Smaragd Medien in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
1.3 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Smaragd Medien ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserteilung auf seine AGB verweist und Smaragd Medien dem nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Individuelle Vereinbarungen (z.B. Film- oder IT-Produktionsverträge, Beratungsverträge, Rahmenverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen etc.) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Sofern sich aus unserem Angebot nichts anderes ergibt, halten wir uns an unser Vertragsangebot für eine Dauer von 14 Tagen seit Übermittlung des Angebots gebunden.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn und sobald der Auftraggeber die Annahme uns gegenüber schriftlich bzw. in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung per Brief, E-Mail oder Telefax) erklärt hat.
2.3 Smaragd Medien behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Smaragd Medien erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen gemäß dem aktuellen Stand der Technik und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen.
3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Smaragd Medien alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die aufgrund einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von Smaragd Medien.
3.3 Soweit der Auftraggeber Smaragd Medien Daten, Vorlagen oder Informationen zur Verfügung stellt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Daten, Vorlagen und Informationen berechtigt ist und dass diese frei von Rechten Dritter sind, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten.
3.4 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber stellt Smaragd Medien von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultieren.
3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, unseren Mitarbeitern freien Zugang zum Dreh-, Produktions- bzw. Veranstaltungsort während des gesamten Produktionszeitraums sowie alle erforderlichen Genehmigungen zur Durchführung der Produktion zu verschaffen. Gleiches gilt für die freie Zufahrt, Parkmöglichkeit und hierfür etwa erforderliche Genehmigung unserer für die Produktion eingesetzten Fahrzeuge.
3.6 Der Auftraggeber hat auf seine Kosten die für die Aufzeichnungs- und Übertragungstechnik erforderlichen Stromanschlüsse und Stromversorgung zu gewährleisten.
3.7 Nennungspflicht: Der Auftraggeber ist verpflichtet, Smaragd Medien in allen Medien, in denen die durch Smaragd Medien produzierten Inhalte verwendet werden, als Urheber zu nennen. Die Nennung hat in der branchenüblichen Form und an üblicher Stelle zu erfolgen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung für die Leistungen von Smaragd Medien richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen oder den Angaben im Angebot. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise in unseren Angeboten als Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung mit Vollendung bzw. Abnahme der Leistung fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
4.3 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Smaragd Medien behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
4.4 Auch wenn es einzelvertraglich nicht gesondert geregelt wurde, ist Smaragd Medien gemäß § 632a BGB berechtigt, vom Auftraggeber Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der von uns erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten (Teil-)Leistungen zu verlangen.
4.5 Tagessätze: Die Vergütung von Tagessätzen wird auf Basis eines 10-Stunden-Arbeitstages berechnet. Sollte die Arbeitszeit 10 Stunden überschreiten, werden Überstunden zu einem vorher vereinbarten Stundensatz berechnet. Für Nachtarbeit (zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr), Sonntagsarbeit sowie Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen wird ein Zuschlag von 50% auf den vereinbarten Tagessatz erhoben.
§ 5 Mängelansprüche des Auftraggebers
5.1 Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
5.2 Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit bestehen keine Mängelansprüche.
5.3 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Herstellung eines neuen Werks (Neuherstellung) leisten (§ 635 Abs. 1 BGB). Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
5.4 Der Auftraggeber hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nach fruchtlosem Ablauf einer Nacherfüllungsfrist kann der Auftraggeber seine Rechte aus § 634 Nr. 2–4 BGB erst geltend machen, wenn er zuvor eine weitere angemessene Frist gesetzt hat.
§ 6 Sonstige Haftung
6.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2 Auf Schadensersatz haften wir im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
6.3 Die sich aus Abs. 6.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 7 Verjährung
7.1 Abweichend von § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr.
7.2 Die Verjährungsfrist nach Abs. 7.1 gilt auch für sämtliche Schadensersatzansprüche, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.
7.3 Die Verjährungsfristen nach Abs. 7.1 und Abs. 7.2 gelten jedoch mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen haben. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen.
b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen.
7.4 Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
7.5 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen; für die Verjährungsfrist gilt Abs. 7.1 S. 1.
7.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 8 Mitwirkungspflicht des Vertragspartners
8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Smaragd Medien aktiv zu unterstützen und alle notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung des Vertrags rechtzeitig und auf eigene Kosten zu ergreifen.
8.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
8.3 Der Auftraggeber trägt alle Kosten und Aufwendungen für die von ihm zu erbringenden Mitwirkungsleistungen und stellt Smaragd Medien von Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtungen resultieren.
8.4 Soweit erforderlich, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass alle relevanten Genehmigungen rechtzeitig eingeholt und zur Verfügung gestellt werden.
§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Smaragd Medien und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
9.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in München. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Anschrift der Smaragd Medien GmbH
Bayerwald Straße 9,
81737 München,
Deutschland
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Diese AGB sind integraler Bestandteil jedes Vertrages mit der Smaragd Medien GmbH. Sie gelten als anerkannt, sobald der Auftraggeber eine Leistung von Smaragd Medien beauftragt.